tl;dr: Die FHG Inkasso GmbH mit Sitz in Duchroth möchte eine Forderung für die in Rumänien sitzende Firmenverzeichnis Service SRL eintreiben, Höhe der Forderung inkl. Inkassokosten: 945,58 EUR. Dumm nur: der Auftrag wurde offensichtlich vermutlich gefälscht, als Empfänger der Kostennote dient ein „Firmenkonstrukt“, welches seit mehr als 15 Jahren nicht mehr aktiv ist, und eine Person mit dem Namen des Auftrag-Unterzeichnenden ist hier nicht bekannt! Anzeige nach § 263 StGB wurde gestellt!
Der Reihe nach!
Es ist der 22.1.2018, als folgendes Fax auf Umwegen hier eintrudelt:
⇒ InkassoversuchFHG22.01.18_08.22_Telefax.006755969722 (PDF hinterm Link)
Darin macht die FHG Inkasso GmbH mit Sitz in 55585 Duchroth, Ringstr. 42, vertreten durch den GF Frank Schäfer, eine Forderung in Höhe von 945,58 EUR geltend, inklusive Inkassokosten!
Gegenstand ist ein angeblich beauftragter Eintrag in eines der Online-Firmenregister des Inkasso-Auftraggebers Firmenverzeichnis Service SRL, Stefan Mihaileanu 28, 024023 Bukarest, Rumänien. Der Auftrag wurde am 17.11.2017 erteilt, unterschrieben hat ein Peter Müller(?).
Selbst schuld, oder? Nein, denn der Bestellvorgang hat definitiv NIE stattgefunden.
Ein paar Hintergründe
YWC.de gehört tatsächlich mir, seit Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrtausends. Ausgesprochen steht das für Your Web Company. Damit habe ich um die Jahrtausendwende unter anderem Stollen durch die halbe Welt geschickt, Webhosting-Kunden glücklich gemacht und Wasserspender verkauft, und natürlich auch Steuern gezahlt. Die Firma war mein Einzelunternehmen, und der Name Your Web Company nur eine Art Namenserweiterung. Um verbindliche Geschäfte zu tätigen benötigt man auf jeden Fall die Inhaber-Angabe. Das alles endete aber spätestens 2003. Das Gewerbe wurde abgemeldet, aber die Domain habe ich behalten. Ich benutze sie seither nur für Email-Verkehr. Eine Webseite ist da schon länger nicht mehr zu erreichen, bzw. wird auf ein anderes Projekt aus der Familie umgeleitet.
Tatsache 1: Es gibt keinen vernünftigen Grund, für diese Company und diese Domain im Jahr 2017 einen Eintrag in Register vorzunehmen.
Der Auftrag wurde angeblich am 17.11.2017 erteilt. Unterschrieben hat ihn ein „Peter Müller“, wenn ich die Unterschrift richtig deute.
Tatsache 2: Es gab und gibt im damaligen und heutigen Umfeld keine Person mit diesem Namen!
Vermutung: Die Unterschrift wurde gefälscht!
Spekulation: Möchte der „Gläubiger“ auf diesem Weg den Auftrag glaubhafter gestalten?
Ich kann mir jedenfalls nicht erklären, wie der Name Peter Müller auf das Formular kommt und welchen Bezug diese Person zu YWC.de bzw. zu mir haben soll.
Wer sich das PDF genauer anschaut, wird seltsame Fristsetzungen feststellen. Angeblich wurde das Schreiben am 15.1.2018 erzeugt. Erhalten habe ich es per Fax am 22.1.2018 – siehe Protokoll:
Gleichzeitig findet sich auf dem Schreiben der FHG Inkasso GmbH eine Fristangabe zum Begleichen der Forderung: 22.1.2018
Ich kann hier nur spekulieren: die Post kam zurück, und man wollte günstig einen erfolgreichen Zustellversuch in der Frist erreichen? Oder ist das eine Masche des Inkassounternehmens, damit dem Opfer wenigst möglich Bedenkzeit bleibt, und so maximaler Druck aufgebaut wird?
Update 23.1.2018 15:07
⇒ Das Inkassounternehmen hat den Vorgang mittlerweile erklärt, und das Inkassoverfahren eingestellt.
Eine unberechtigte Forderung wird nicht bezahlt, sondern bekämpft!
Vorläufige Gegenmaßnahme: Ich habe über die Onlinewache der Polizei Sachsen Anzeige wegen Betruges nach §263 StGB erstattet. Da ich den unterzeichnenden Herrn Müller nicht kenne muss ich davon ausgehen, dass hier in Betrugsversuch vorliegt. Da bei Betrug bereits der Versuch strafbar ist, ist die Anzeige gerechtfertigt.
Welche der beteiligten Firmen hier abseits der Pfade wandelt, kann ich nicht sagen. Eine kurze Suche ergab jede Menge Treffer in den Suchmaschinen für die Kombination „Firmenverzeichnis SRL FHG Inkasso“. FHG Inkasso scheint ein seriöses Geschäft zu betreiben (Update 23.1.2018 15:07: das bestätigt sich auch), ist in den einschlägigen Registern verzeichnet, und die Mahnung war nicht sonderlich aggressiv im Ton. Aber es ist zu früh, hier eine Partei für schuldig zu erklären bzw. von einer Schuld freizustellen. FHG Inkasso GmbH scheint keine Schuld an diesem unglaublichen Vorgang zu haben. Über die Rolle der rumänischen Portalbetreiber müssen nun die Strafverfolgungsbehörden weiter befinden.
Für mich heißt es nun abwarten: entweder höre ich nie wieder was von der Sache, oder die FHG Inkasso GmbH ist von der Richtigkeit des Inkassoauftrags überzeugt und geht den nächsten Schritt – und spätestens dann bin ich gespannt auf eine Klarstellung in Bezug auf das oben angeführte Bestellfax. Damit heißt es für mich nun einfach warten auf die Ermittlungsergebnisse der Strafverfolgungsbehörden, so denn Ergebnisse entstehen sollten.
An dieser Stelle ein Hoch auf die Onlinewache der Polizei Sachsen: die Fragen im Formular sind schnell beantwortet, man kann gleich die passenden Dateien mit hochladen. Man erhält Sekunden nach dem Absenden eine Eingangsbestätigung und wenig später eine weitere Mail mit dem Aktenzeichen und den Kontaktdaten der bearbeitenden Dienststelle.
Update 23.1.2018 15:07: Durch die schriftliche Aufhebung des Inkassoverfahrens ist der finanzielle Aspekt der Geschichte erst mal vom Tisch. Die Strafverfolgungsbehörden erhalten noch das notwendige Update.
t.b.c.